BFH-Urteil vom 30.06.2022 – IV R 42/19

Sachverhalt:

Die Steuerpflichtige einer vermögensverwaltenden GbR hatte auf einem von ihr vermieteten Grundstück eine Photovoltaikanlage errichten lassen. Sie erstellte zwei gesonderte Einkünfteermittlungen, zum einen „negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ und des Weiteren „negative gewerbliche Einkünfte“ aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage.

Das Finanzamt stellte für das Streitjahr ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb fest.

Streitig war letztendlich, ob negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Photovoltaikanlage) die vermögensverwaltende Tätigkeit (Vermietung und Verpachtung) umqualifizieren in gewerbliche Einkünfte.

 

Entscheidung des BFH:

Die Steuerpflichtigen haben mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage eine originär gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ihre im Übrigen ausgeübte vermögensverwaltende Tätigkeit insgesamt in eine gewerbliche umqualifiziert. Die gesetzliche Vorschrift enthält keine Ausnahmen.

Die Bagatellgrenze (absolute Umsatzgrenze 24.500 €; relative Bagatellgrenze von 3% der Gesamtnettoumsatzerlöse) ist für gemischt tätige vermögensverwaltende Personengesellschaften anzuwenden.

 

Fazit:

Der Verlust aus einer gewerblichen Tätigkeit stehen bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Infektion der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht (mehr) entgegen. Lösungsmöglichkeiten?

Die Ausgliederung der gewerblichen Tätigkeit auf eine Schwesterpersonengesellschaft als solche wirft zumindest bei Nutzungsüberlassungen zwischen Schwesterpersonengesellschaften weitere Fragen auf. Überlässt die vermögensverwaltende Personengesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage der gewerblich tätigen Schwesterpersonengesellschaft kann eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung entstehen.

Sollte keine Betriebsaufspaltung vorliegen, so können die der gewerblichen Schwesterpersonengesellschaft zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter bei dieser Sonderbetriebsvermögen darstellen.

Petra Siebert-Pönninghaus

Steuerberaterin

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