Bilanzierung von Kapitalgesellschaften mit nicht durch Eigenkapital gedecktem Fehlbetrag; Pflichten des Steuerberaters zur Vermeidung einer Inanspruchnahme aus Steuerberaterhaftung

Der mit der Jahresabschlusserstellung beauftragte Steuerberater, muss einen Vermögensstatus im Sinne einer Überschuldungsbilanz nur auf gesonderten Auftrag erstellen. Kraft seines überlegenen Wissens trifft ihn allerdings die Nebenpflicht, seinen Mandanten auf eine drohende Insolvenz und damit der erforderliche Prüfung hinzuweisen. Das Erfordernis, den Jahresabschluss bei fehlender positiver Fortführungsprognose ggf. nach Liquidationswerten zu erstellen (hierzu BGH vom 26.01.2017, IX ZR 285/14, DStR 2017, S.942), bleibt hiervon unberührt.

OLG Schleswig, Urteil vom 29.11.2019, 17 U 80/19, NZB eingelegt BGH  IX ZR 301/19

Petra Siebert-Pönninghaus

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