Die Steuerberater bekommen Entlastung:

Corona-Überbrückungshilfe für Unternehmen

Künftig können auch Anwälte die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beantragen. Das haben der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer am 03.08.2020 in einer gemeinsamen Presseerklärung mitgeteilt. Ab dem 10.08.2020 können sich die Anwälte an der digitalen Online-Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums anmelden. Bislang konnten nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Corona-Überbrückungshilfe für Unternehmen beantragen.

Petra Siebert-Pönninghaus

Steuerberaterin

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