Erhöhung der Betriebsausgabenpauschale

Gemäß H 18.2 EStH gewährt die Finanzverwaltung bestimmten Berufsgruppen eine Betriebsausgabenpauschale. Diese wurde mit Wirkung zum Veranlagungszeitraum 2023 wie folgt angepasst:

  1. Hauptberufliche selbständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit:
  • Bislang: 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 2.455 Euro jährlich
  • Neu: 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 3.600 Euro jährlich

 

  1. Wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeit (inkl. Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit), jedoch nur, soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG handelt:
  • Bislang: 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 Euro jährlich (einmal für alle unter die Vereinfachungsregeln fallenden Tätigkeiten)
  • Neu: 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 900 Euro jährlich (einmal für alle unter die Vereinfachungsregeln fallenden Tätigkeiten)

Unabhängig von der Pauschale kann der Steuerpflichtige tatsächlich höhere Betriebsausgaben nachweisen.

Prof. Dr. Dominik Rupp

Steuerberater

Diesen Beitrag teilen