Beratung für Berater
Gestaltungsberatung
Tax Call unterstützt Sie bei:
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Absicherung einer steuerlichen Betriebsaufspaltung
z.B. durch Formwechsel einer Besitz-GbR in eine Besitz-GmbH & Co. KG - Asset-Deals oder Share-Deals
- Anträgen auf verbindliche Auskunft
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Erfolgsneutrale Begründung von Stiftungen
(Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung, Doppelstiftungsmodelle) -
Einbringungen in Kapital- und Personengesellschaften
im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge nach den §§ 20 und 24 UmwStG -
Eintritt, Austritt und Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften
z.B. auch bei freiberuflichen Personengesellschaften (u. a. durch das Gewinnverzichtsmodell) -
Errichtung von steuerlichen Organschaften
i. S. d. UStG, KStG und GewStG - Erweiterte und einfache Anwachsungsmodelle zur Umstrukturierung von Personengesellschaften
- Erwerb und Veräußerung eigener Anteile von Kapitalgesellschaft
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Gestaltungen zur Nutzung des § 6b EStG
z.B. auch bei doppelstöckigen oder mehrstöckigen Personengesellschaften -
Kapitalerhöhungen durch Umwandlung eigener Rücklagen oder gegen Einlagen
sowie Kapitalherabsetzungen einer AG oder GmbH -
Gestaltungen zur Vermeidung des Verlustuntergangs
nach § 12 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG bzw. des § 8c KStG -
Gestaltungen zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer
z.B. durch Nutzung der Konzernklausel des § 6a GrEStG oder der §§ 3, 5, 6 und 7 GrEStG - Inkongruenten Gewinnausschüttungen
- Kettenumwandlungen
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Qualifizierter Anteilstausch
nach § 21 UmwStG, z.B. zur Begründung einer Holdingstruktur oder zur Vermeidung von vGA-Konstellationen unter Schwestergesellschaften - Realteilungen von Mitunternehmerschaften
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Sanierung von Kapitalgesellschaften
z.B. durch werthaltige bzw. wertlose Forderungsverzichte, Rangrücktrittserklärungen etc. - Schenkst §§ 13a und 13b ErbStG
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Steuerneutrale oder steueroptimierte Umwandlungen und Umstrukturierungen aller Art
insbesondere bei einer/einem: Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung/Ausgründung, Formwechsel nach den Regeln des UmwG und UmwStG auch über die Grenze -
Übertragungen und Überführungen zum Buchwert
z.B. nach § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG - Übertragung, Abfindung von Pensionsrückstellungen
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Umwandlungen und Einbringungen unter Aufdeckung der stillen Reserven unter Nutzung des Freibetrags
nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifbegünstigung des § 34 EStG bzw. zur optimalen Verlustnutzung -
Umstrukturierung vermögensverwaltender Personengesellschaften
z.B. Errichtung einer „entprägten“ GmbH & Co. KG aus einer vermögensverwaltenden Grundstücks-GbR -
Umfirmierung einer UG
haftungsbeschränkt in eine GmbH -
Unternehmensnachfolgen insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
u. a. gegen Versorgungsleistungen an den Übergeber mit Buchwertfortführung
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