BFM Schreiben vom 15.06.2022 Az. IV C 6 – S 2139-b/21/10001 :001
In einem umfangreichen BMF-Schreiben befasst sich die Finanzverwaltung mit Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7 g EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020.
Das BMF behandelt u.a.:
- die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen, § 7 g Abs. 1 EStG
- die Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen bei Durchführung begünstigter Investitionen und gleichzeitiger gewinnmindernder Herabsetzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7 g Abs. 2 EStG
- die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen § 7 g Abs. 3 EStG
- die Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen § 7 g Abs. 4 EStG, buchtechnische und verfahrensrechtliche Grundlagen sowie die Auswirkungen auf andere Besteuerungsgrundlagen