Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Fahrzeuges – das Dauerthema

Der Nachweis, dass ein Firmenfahrzeug eines Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters einer Personengesellschaft ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird, um einen IAB nach § 7g Abs. 1 EStG in Anspruch nehmen zu können, kann nach dem Urteil des FG Münster vom 18.02.2020 (Az. 6 K 46/17E, G rkr.) durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Das ist nichts Neues.

Falls das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß ist, und das dürfte wohl in den meisten Fällen zutreffen, müssen die Nachweise zur betrieblichen Nutzung so sorgfältig geführt worden sein, dass das Finanzgericht mit Gewissheit von einer fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung ausgehen kann.

Hinweis

Laut Entwurf zum JStG 2020 soll das Kriterium der (fast) ausschließlichen Nutzung für nach dem 31.12 2019 endende Wirtschaftsjahre durch eine betriebliche Nutzung von mehr als 50% ersetzt werden.

Petra Siebert-Pönninghaus

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