Zwischenzeitlich hat der BFH die Angelegenheit dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vorgelegt. Es bleibt derzeit also abzuwarten wie der EuGH entscheidet.”
Zwischenzeitlich hat der BFH die Angelegenheit dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vorgelegt. Es bleibt derzeit also abzuwarten wie der EuGH entscheidet.”