Veränderung der Kassensicherungsverordnung

Veränderung der Kassensicherungsverordnung

Die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist am 09.08.2021 im BGBl. verkündet worden und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Nach der Änderung der Kassensicherungsverordnung müssen künftig auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor unkontrollierten Änderungen und Löschungen der digitalen Grundaufzeichnung verfügen. EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sind technisch mit elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen nicht vergleichbar, sodass die technischen Anforderungen an EU-Taxameter und Wegstreckenzähler in der Verordnung festgelegt werden.

Vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen sind:

  • Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung aufgrund der Vergleichbarkeit zu Fahrscheindruckern
  • Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge werden ebenfalls vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen

Petra Siebert-Pönninghaus

Steuerberaterin

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