Die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist am 09.08.2021 im BGBl. verkündet worden und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Nach der Änderung der Kassensicherungsverordnung müssen künftig auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor unkontrollierten Änderungen und Löschungen der digitalen Grundaufzeichnung verfügen. EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sind technisch mit elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen nicht vergleichbar, sodass die technischen Anforderungen an EU-Taxameter und Wegstreckenzähler in der Verordnung festgelegt werden.
Vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen sind:
- Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung aufgrund der Vergleichbarkeit zu Fahrscheindruckern
- Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge werden ebenfalls vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen