Die befristete Absenkung des USt-Satzes, für die Buchhaltung ein Fluch, für den Begünstigten ein Geschenk!

Das BMF nimmt mit Schreiben vom 04.11.2020 erneut Stellung zu verschiedenen Praxisfragen im Zusammenhang mit der Absenkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020.

Ergänzend zum BMF Schreiben vom 30.06.2020 (BStBl. 2020 I S. 584) wird u.a. auf

  • die Voraus- und Anzahlungsrechnungen,
  • die Erstattung von Pfandbeträgen,
  • die Gewährung von Jahresboni,
  • die Ausgabe von Gutscheinen für einen verbindlich bestellten Gegenstand sowie
  • auf die Ausstellung von Restaurantgutscheinen eingegangen.

Das BMF-Schreiben hat das Az.: III C 2 – S 7030/20/10009.

Petra Siebert-Pönninghaus

Steuerberaterin

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