Sachleistungsforderungen aus Anzahlungen sind kein Verwaltungsvermögen
Das FG Münster hat mit Urteil vom 22.10.2020, Az: 3 K 2699/17F entschieden, dass geleistete Anzahlungen für Wirtschaftsgüter keine auf Geld
Damit Beratung nicht zu einer Grenzerfahrung wird, ist es wichtig die eigenen Grenzen zu kennen und sich gegebenenfalls abzusichern. Wir beraten Sie, wenn Sie nicht mehr weiter wissen.
Tax Call arbeitet als Projektgesellschaft offen oder im Hintergrund – ganz wie Sie es möchten. Unser Expertenteam setzt sich innerhalb von 48 Stunden nach Erfassung Ihrer Anfrage mit Ihnen in Verbindung.
Das Maß der Zusammenarbeit liegt dabei ganz in Ihrem Ermessensbereich. Unsere Beratung kann ein einfaches Telefonat, eine Antwort per E-Mail, die Erstellung eines Kurzgutachtens oder das “Rundum-Sorglos-Paket” sein.
Auf diese Weise können Sie sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern und beweisen Ihren Mandanten mit der zeitgemäßen Ausgliederung von Sonderfragen besonderen Weitblick.
TAX CALL ist Ihr Expertise-Backoffice und bleibt für Ihre Mandanten unsichtbar, wenn Sie es wünschen.
Ausgewiesene Experten liefern fundierte Expertisen, Gutachten und zweite Meinungen zu komplizierten Sachverhalten und Spezialgebieten der Steuerberatung.
Melanie Fast
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Fon. 05221 99 40 350
Fax. 05221 99 46 808
melanie.fast@haas-tc.de
Dagmar Vallarelli
kaufmännische Angestellte
Fon. 05221 99 40 350
Fax. 05221 99 46 808
dagmar.vallarelli@haas-tc.de
Wir nehmen Ihre Anfragen entgegen und koordinieren sie mit unseren Experten.
Gerne helfe wir Ihnen auch bei der Registrierung auf dieser Webseite.
Für jeden Fall benötigen wir einen neuen Call in Form einer Anfrage. Um unseren Dienst nutzen zu können, müssen Sie bei uns registriert sein.
Registrierte Benutzer können sich direkt anmelden.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Nein. Als eine reine Projektgesellschaft, die keine Dauermandate mit z.B. Jahresabschlusserstellung, Erstellung der Steuererklärungen usw. betreut, ist Mandantenschutz für uns selbstverständlich.
Ihr Fall wird in der Regel mit einem Erst- und Zweitberater im 4-Augenprinzip bearbeitet. Diese bewährte Methode entspricht den hohen Anforderungen an die Lösung hochkomplexer, steuerrechtlicher Probleme, bei den oft interdisziplinär gedacht werden muss. Gegebenenfalls wird das TAXCALL Team hinzugezogen.
Geht es in der Anfrage beispielsweise um die bilanziellen und damit in erster Linie um die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung eines Grundstücks werden Sie sich auch für die Fragen der Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Schenkungsteuer und ggf. auch um zivilrechtliche Fragen der Vertragsgestaltung interessieren. Hierfür ist die Arbeit im Team erforderlich.
Im Arbeitsalltag ist es für Berater selten praktikabel, spezielle Fragestellungen bzw. Themengebiete verbindlich abzudecken. Unser Expertenteam erarbeitet ausschließlich Lösungen abseits des Tagesgeschäfts und hat sich dementsprechend aufgestellt. Ergänzend zu unserem Expertenteam werden für besondere Aufgaben langjährige Kooperationspartner zur Rate gezogen.
Das FG Münster hat mit Urteil vom 22.10.2020, Az: 3 K 2699/17F entschieden, dass geleistete Anzahlungen für Wirtschaftsgüter keine auf Geld
Die Klägerin, eine inländische GmbH, war in den Jahren 2003 und 2004 (Streitjahre) Alleingesellschafterin (und zugleich Organträgerin) der A GmbH
Wir berichteten bereits mit Beitrag vom 19.11.2020, dass der BFH jüngst in Erinnerung gerufen hat, die Bildungseinrichtung sei bei einem Vollzeitstudium
Zu dieser Frage liegt das Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 10.12.2019 vor, Revision beim BFH ist anhängig unter IX R 11/20.
Toni Tabelle (T) übt nebenberuflich eine selbständige Tätigkeit als beratender Ingenieur aus. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehört ein häusliches Arbeitszimmer, welches
Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Halbsatz 1 EStG kommt ein Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10
Steuerberatungsgesellschaft
Adresse
Fon.
Fax.
Ahmser Str. 42, 32052 Herford
05221 99 40 350
05221 99 46 808
call(at)haas-tc.de