Bilanzierung von Rückstellungen für Altersfreizeit (BFH vom 05. Juni 2024, IV R 22/22)
1 Zusammenfassung und Praxishinweis Mit dem Urteil vom 05. Juni 2024 (IV R 22/22) hat der BFH in Übereinstimmung mit
Damit Beratung nicht zu einer Grenzerfahrung wird, ist es wichtig die eigenen Grenzen zu kennen und sich gegebenenfalls abzusichern. Wir beraten Sie, wenn Sie nicht mehr weiter wissen.
Tax Call arbeitet als Projektgesellschaft offen oder im Hintergrund – ganz wie Sie es möchten. Unser Expertenteam setzt sich innerhalb von 48 Stunden nach Erfassung Ihrer Anfrage mit Ihnen in Verbindung.
Das Maß der Zusammenarbeit liegt dabei ganz in Ihrem Ermessensbereich. Unsere Beratung kann ein einfaches Telefonat, eine Antwort per E-Mail, die Erstellung eines Kurzgutachtens oder das “Rundum-Sorglos-Paket” sein.
Auf diese Weise können Sie sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern und beweisen Ihren Mandanten mit der zeitgemäßen Ausgliederung von Sonderfragen besonderen Weitblick.
TAX CALL ist Ihr Expertise-Backoffice und bleibt für Ihre Mandanten unsichtbar, wenn Sie es wünschen.
Ausgewiesene Experten liefern fundierte Expertisen, Gutachten und zweite Meinungen zu komplizierten Sachverhalten und Spezialgebieten der Steuerberatung.
Die Beratung zu Umwandlungsvorgängen ist in höchstem Maße anspruchsvoll. In der Praxis hat der (steuerliche) Berater noch eine Vielzahl weiterer Fragestellungen zu berücksichtigen, die in Summe ein hohe Haftungsrisiko mit sich bringen. Aus diesem Grund kann die abschließende Empfehlung nur lauten, Umwandlungsvorgänge zusammen mit dem Mandanten sorgfältig zu planen und zur Durchführung Spezialisten miteinzubinden.
Dies gilt ebenso für die notarielle Umsetzung als häufige Fehlerquelle, denn Umwandlungsvorgänge gehören nicht zum Tagesgeschäft eine jeden Notars.
Dagmar Vallarelli
kaufmännische Angestellte
Fon. 05221 99 40 350
Fax. 05221 99 46 808
dagmar.vallarelli@haas-tc.de
Wir nehmen Ihre Anfragen entgegen und koordinieren sie mit unseren Experten.
Gerne helfe wir Ihnen auch bei der Registrierung auf dieser Webseite.
Für jeden Fall benötigen wir einen neuen Call in Form einer Anfrage. Um unseren Dienst nutzen zu können, müssen Sie bei uns registriert sein.
Registrierte Benutzer können sich direkt anmelden.
Nein. Als eine reine Projektgesellschaft, die keine Dauermandate mit z.B. Jahresabschlusserstellung, Erstellung der Steuererklärungen usw. betreut, ist Mandantenschutz für uns selbstverständlich.
Ihr Fall wird in der Regel mit einem Erst- und Zweitberater im 4-Augenprinzip bearbeitet. Diese bewährte Methode entspricht den hohen Anforderungen an die Lösung hochkomplexer, steuerrechtlicher Probleme, bei den oft interdisziplinär gedacht werden muss. Gegebenenfalls wird das TAXCALL Team hinzugezogen.
Geht es in der Anfrage beispielsweise um die bilanziellen und damit in erster Linie um die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung eines Grundstücks werden Sie sich auch für die Fragen der Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Schenkungsteuer und ggf. auch um zivilrechtliche Fragen der Vertragsgestaltung interessieren. Hierfür ist die Arbeit im Team erforderlich.
Im Arbeitsalltag ist es für Berater selten praktikabel, spezielle Fragestellungen bzw. Themengebiete verbindlich abzudecken. Unser Expertenteam erarbeitet ausschließlich Lösungen abseits des Tagesgeschäfts und hat sich dementsprechend aufgestellt. Ergänzend zu unserem Expertenteam werden für besondere Aufgaben langjährige Kooperationspartner zur Rate gezogen.
1 Zusammenfassung und Praxishinweis Mit dem Urteil vom 05. Juni 2024 (IV R 22/22) hat der BFH in Übereinstimmung mit
Im Zuge der Planung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge stellt die Familienstiftung ein wichtiges Instrument dar. Gem. § 15 Abs. 2 ErbStG
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 der Reform des Postgesetzes zugestimmt; das Gesetz ist am 19. Juli 2024 in
1 Praxishinweis Der BFH hat in seinem Urteil vom 05. Juni 2024 zunächst die ständige Rechtsprechung bestätigt, nach welcher einem
Oberste Finanzbehörden der Länder v. 19.06.2024 – S 3812b Klarstellung zur Anwendung des 90%-Tests i.R. der Begünstigung von Betriebsvermögen nach
Die Frage der Angemessenheit der Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH erweist sich in der Praxis oftmals als streitbehaftet. Die Finanzverwaltung
Steuerberatungsgesellschaft
Fon.
Fax.
05221 99 40 350
05221 99 46 808
call@haas-tc.de