Anwaltskosten verfehlung

Wer trägt die Anwaltskosten bei Verdacht einer Verfehlung des Arbeitnehmers?

Nach dem Urteil des BAG 8. Senat vom 29.04.2021, Az.: 8 AZR 276/20 kann ein Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die durch das Tätigwerden einer spezialisierten Anwaltskanzlei entstandenen notwendigen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Arbeitgeber die Anwaltskanzlei anlässlich eines konkreten Verdachts einer erheblichen Verfehlung des Arbeitnehmers mit Ermittlungen gegen diesen beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer schwerwiegenden vorsätzlichen Vertragsverletzung überführt wird. Sofern ein konkreter Verdacht einer erheblichen Verfehlung des Arbeitnehmers vorliegt, gehören auch die zur Abwendung drohenden Nachteile notwendigen Aufwendungen des geschädigten Arbeitgebers zu dem nach § 249 BGB zu ersetzendem Schaden.

Die Grenze der Ersatzpflicht richtet sich nach dem, was ein vernünftiger wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falls zur Beseitigung der Störung oder zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich getan haben würde.

Dem steht § 12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz, der als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen, sondern auch einen materiellen Kostenerstattungsanspruch ausschließt, nicht entgegen.

Petra Siebert-Pönninghaus

Steuerberaterin

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